Hausarzt-Service

Jetzt zur Grippeimpfung ohne Termin

Die Grippewelle kommt auch in diesem Jahr nach Saarlouis und Fraulautern. Daher halten wir für Sie den aktuell wirksamen Grippeimpfstoff in unserer Arztpraxis bereit. Lassen Sie sich jetzt rechtzeitig impfen, damit die Grippe Sie nicht kalt erwischen kann. Wir empfehlen Ihnen die Impfung grundsätzlich, wenn Sie

  • täglich mit vielen Personen Kontakt haben, wie z. B. dem Publikumsverkehr in Geschäften oder Behörden
  • in einer Betreuungseinrichtung wohnen oder arbeiten
  • im Gesundheitswesen tätig sind.

Für Patienten mit folgenden Erkrankungen ist der Schutz vor einer Virusgrippe (Influenza) besonders wichtig:

  • chronische Herz-Kreislauferkrankungen
  • chronische Atemwegserkrankungen
  • Tumorerkrankungen
  • Immunschwäche.

Ebenso sinnvoll ist die Impfung gegen Grippe für alle älteren Patienten und enge Kontaktpersonen der oben genannten Patientengruppen. Sie können sich ab sofort ohne vorherige Terminabsprache in unserer Arztpraxis gegen Grippe impfen lassen, sofern Sie nicht an einer fieberhaften Erkrankung leiden.
Für eine individuelle Impfberatung können Sie gerne einen Termin vereinbaren.

Informationen zu Überweisungen und der entfallenen Praxisgebühr

Zum 1. Januar 2023 wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Damit entfällt für Sie die Notwendigkeit zu jedem Arztbesuch Quittung oder Überweisung mitzunehmen.

Dennoch werden wir weiterhin den Service anbieten, Ihnen Überweisungen auszustellen. Nur auf Überweisung erhalten wir als Hausärzte Befundberichte von weiterbehandelnden Kollegen. Diese Befundberichte informieren über Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse. Außerdem sind diese Berichte für den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte für uns als Hausärzte sehr wertvoll. Das Bewerten aller eingegangen Befunde in einem ganzheitlichen Kontext und Ihre Beratung bezüglich der daraus resultierenden Konsequenzen ist ein wichtiger Teil unserer hausärztlichen Behandlung. Oftmals müssen fachärztliche Therapieempfehlungen unterschiedlicher Disziplinen einander angepasst und auf Widersinnigkeit überprüft werden.

Darüber hinaus archivieren wir diese Befundberichte für Sie, sodass im Laufe der Zeit eine Lebens- und Krankengeschichte entsteht. Daher bieten wir Ihnen auch über die Abschaffung der Praxisgebühr hinaus an, Sie, wie bisher, zur Weiterbehandlung zu überweisen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie an der Anmeldung von unseren Mitarbeiterinnen.

Medikamentenverordnung

Als Ihre Hausärzte verordnen wir Ihnen ein Medikament und besprechen mit Ihnen die Wirkung sowie mögliche Nebenwirkungen. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob Sie das verordnete Medikament in der Apotheke tatsächlich erhalten. Ihre Krankenkasse ist lediglich verpflichtet, Ihnen ein Medikament mit demselben Hauptwirkstoff in der verordneten Dosierung zu erstatten.

Die Verordnung eines Ihnen bekannten und gewohnten Medikaments außerhalb des Austauschs durch Ihre Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gründe für ein Austauschverbot müssen von Ihrem behandelnden Arzt dokumentiert werden und einer späteren Überprüfung durch die Krankenkassen standhalten.

Um Sie bestmöglich im Durcheinander der verschiedenen Medikamentenschachteln zu unterstützen, haben wir für Sie ein System entwickelt, wie Sie trotzdem den Durchblick behalten können. Hierzu bringen Sie bitte alle Medikamentenschachteln mit in die Praxis. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Medikamente, die Ihre Krankenversicherung nicht bezahlt, auf Privatrezept zu verordnen.